Garten abgeben

Sollten Sie Ihren Garten abgeben (kündigen) wollen, brauchen wir von Ihnen eine schriftliche und unterschriebene Kündigung.

Sobald die Kündigung dem Vorstand vorliegt, wird die Wertermittlung (Schätzung) Ihres Gartens in Auftrag gegeben. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 100 €, die Sie beim Termin direkt an den Schätzer bezahlen.

Die fertige Schätzung erhält der Vorstand. Ihnen wird die Schätzung zugeschickt, ggfs. mit der Aufforderung bestehende Mängel zu beseitigen.

Sollten Sie schon einen Nachpächter haben, geben Sie dessen Namen bitte in der Kündigung mit an. Ohne diesen Hinweis, wird der Vorstand den Garten anderen Bewerbern anbieten.

Bitte beachten Sie:

Damit Ihre Kündigung zum nächsten 30.11. wirksam werden kann, muss Ihre Kündigung spätestens am 3. Werktag im August dem Vorstand vorliegen. Später eingehende Kündigungen werden erst im Folgejahr wirksam.