Gemeinschaftsarbeit

Jede Pächterin/ jeder Pächter ist verpflichtet 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit im Jahr zu leisten. Die Gemeinschaftsarbeit findet in der Regel am 4. Samstag im Monat statt. Der Kolonieleiter/ die Kolonieleiterin verteilt die zu erledigende Arbeit an die Anwesenden.

Ab März 2023 ist die Gemeinschaftsarbeit in der Kolonie zu leisten, zu der der gepachtete Garten gehört. Die Gemeinschaftsarbeit darf nur in einer anderen Kolonie geleistet werden, wenn die beiden beteiligten Obleute zustimmen.    

Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeiststunden werden mit der nächsten Pachtrechnung mit 20 € pro Stunde berechnet.

Eine Befreiung von der Gemeinschaftsarbeit ist auf Antrag möglich, wenn das Mitglied das 75. Lebensjahr vollendet hat oder eine Körperbehinderung von mindestens 70% hat. Im Falle einer Körperbehinderung ist der Nachweis durch Vorlage des Behindertenausweises erforderlich. Der Antrag ist schriftlich beim Vorstand zu stellen.